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Die Grundrechte des Piercingkunden
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Grundrechte_des_Piercingkunden.pdf
DU hast das Recht:
§1 von einem/er sachkundigen, sauberen und vor allem nüchternen
Piercer/in durch den Piercingvorgang geleitet zu werden.
§2 mit Respekt behandelt zu werden, unabhängig von Geschlecht,
Herkunft, sexueller Orientierung, Religion und Piercingwunsch.
§3 eine vollständige Aufklärung über die mit dem Piercing verbundenen
Risiken und Einschränkungen zu erhalten.
§4 eine Einverständniserklärung auszufüllen, die sowohl juristische
als auch medizinische Aspekte abdeckt.
§5 eine mündliche sowie schriftliche Pflegeanleitung zu erhalten.
§6 Bilder von Arbeiten des/der Piercers/in einsehen zu können,
die dessen/deren Erfahrung mit dem gewünschten Piercing dokumentiert.
§7 ein für diese Körperstelle geeignetes, neues Schmuckstück zu
erhalten, das aus einem angemessenen Material gefertigt ist und
keinerlei Beschädigungen aufweist. Zulässige Materialien sind:
Titan G 23, PTFE, Niobium und 18kt Gold.
§8 in einem Studio gepierct zu werden, das einen separaten Piercingraum
und einen davon abgetrennten Sterilisationsraum besitzt.
§9 einen aktuellen Sporentest (nicht älter als 6 Monate) des Autoklaven
(Dampfdrucksterilisator) und die Dokumentation der einzelnen Sterilistionsvorgänge
gezeigt zu bekommen.
§10 dass der/die Piercer/in während der Vor- und Nachbereitung
puderfreie Untersuchungshandschuhe und zum eigentlichen Eingriff
sterile Handschuhe trägt.
§11 nur mit sterilen Einwegmaterialien oder mit Materialien, die
zuvor einem dokumentierten und zulässigen Reinigungs- und Sterilisationsverfahren
unterzogen wurden, gepierct zu werden.
§12 auf Verlangen nur mit latexfreien Handschuhen und Materialien
berührt zu werden.
§13 jederzeit Deine Bedenken zu äußern, Deine Meinung zu ändern
und das Studio zu verlassen.
Eine Zusammenarbeit der 1. Organisation Professioneller Piercer
und naked steel piercing
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