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Das Mindestalter für Piercings liegt
bei vierzehn Jahren.
Bei Kunden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, muß in jedem Fall mindestens ein Erziehungsberechtigter
anwesend sein, der sich entsprechend ausweisen kann.
Falls der Kunde das sechzehnte Lebensjahr
noch nicht vollendet hat, verlangen wir zusätzlich ein Einverständniserklärung
des zweiten Erziehungsberechtigten. Ihr könnt das Formular
hier runterladen:
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Einverständniserklärung
des zweiten Erziehungsberechtigten
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